Für die Ausbildungsbereiche: Kampfsport allg., Seminare, Prüfungen, Turniere, Mitgliedschaften
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die KIAB erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(2) Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Zustandekommen von Verträgen
(1) Durch Unterzeichnung des Aufnahmevertrages wird durch Vertragspartner / Mitglied gegenüber der KIAB das Angebot / Dienstleistung der jeweiligen Inhalte der KIAB akzeptiert.
(2) Alle Mitarbeiter, Teilnehmer, Mitglieder der KIAB verpflichten sich, involvierte Namensrechte zu akzeptieren, sie nicht zu verletzen, Logos und Namen nicht widerrechtlich zu nutzen. Logos und Namensrechte – auch in ähnlicher Form, die eine nach außen hin mögliche Verwechslung bergen, dürfen nicht verwendet, kreiert und erstellt werden.
(3) Die KIAB behält sich vor, bis Bezahlung der Ausbildungssumme, Teilnehmergebühr, Vertragssummen die durch Turniere, Seminar, Prüfungen oder sonstige zustande kommen, die Leistung nicht zu erbringen.
(4) Der Vertag kommt zustande, wenn die KIAB die Dienstleistung / Ausbildung / das Turnier schriftlich bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung dessen beginnt.
(5) Ein Seminar-, Turnier oder Schulungsvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der KIAB Leitung zustande. Diese Schulung/Ausbildung hat zum vereinbarten Vertragsbeginn zu erfolgen, es sei denn es tritt (siehe Vertragsbedingungen der Ausbildungen / Seminare / Turniere) in Kraft. Bei Turnieren gilt der festgesetzte Zeitpunkt des Turniers.
(6) Die Anmeldungen zu Ausbildungen / Turnierausrichtungen / Seminaren /Prüfungen müssen schriftlich erfolgen (per Fax, Email oder über das Internet-Buchungssystem der KIAB - www.kiab.de). Anmeldungen zu Zertifizierungstests und Prüfungen müssen spätestens 14 Tage vorher vorliegen. Da die Teilnehmerzahl für Seminare der KIAB begrenzt ist, wird die Anmeldung in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet.
(7) Angebote der KIAB sind stets freibleibend und unverbindlich.
(8) Ergänzungen und Änderungen des Angebots der KIAB sind nur angenommen, wenn die KIAB diese schriftlich bestätigt, auch wenn von der KIAB die Ausbildung und Leistungen entsprechend dem Angebot erbracht werden.
(9) Die KIAB kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
(10) Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vertragsänderungen und -Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die KIAB Geschäftsstelle.
§ 3 Vertragsarten
(1) Turnier / Ausrichterverträge
a. Solche werden gesondert und spezifisch erstellt gemäß den Gegebenheiten des Anlasses / Turniers.
b. Darin sind Details geregelt, die als Voraussetzung für eine Vergabe von solchen Veranstaltungen unumgänglich sind.
c. Solche Verträge enden mit Ablauf der Veranstaltungsverpflichtungen. Zu diesen Pflichten gehört die Erstellung einer Abrechnungsübersicht, die Abrechnung, die Rückabwicklung und die Erstellung von Listen zur Ausgabe an Medien, Sportler und Offizielle.
d. Solche Verträge gelten in Verbindung mit diesen Allg. Geschäftsbedingungen als Zusatzverträge
(2) Schulungsverträge / Referentenverträge / Seminarverträge
a. Solche werden gesondert uns spezifisch erstellt gemäß den Gegebenheiten und der Thematik des Inhalts und des Bildungsträgers.
b. Solche Verträge enden mit Ende der Durchführung von Unterrichtungen, spätestens nach Abgabe von eventuell nötigen Feedbackbögen zur Auswertung der Qualität der Unterrichtung.
c. Solche Verträge gelten in Verbindung mit diesen Allg. Geschäftsbedingungen als Zusatzverträge
(3) Prüfungen und Graduierungen
a. Hier gelten die aktuellen Prüfungsrichtlinien der KIAB, welche unter www.kiab.de einsehbar sind. Diese Vergabe- und Prüfungsrichtlinien sind bindend und bei Eintritt in die KIAB anerkannt.
(4) Mitgliedschaften
a. Die Mitgliedschaft im Verband läuft unabhängig vom Eintrittsdatum stets bis zum 31.12. eines Jahres. Eine Kündigung aus dem Vertragsverhältnis hat bis spätestens 30.09. des Vertragsjahres zu erfolgen. Erfolgt diese Kündigung nicht bis zu diesem Datum, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
§ 4 Kündigung von Laufzeitverträgen
(1) Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis für Laufzeitverträge nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote sowie Mitgliedschaften (insb. Angebote mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Bei Mitgliedschaftsbeiträgen ist eine Kündigung gemäß § 3 Abs. 4 möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Kündigungen sind nur rechtsverbindlich, wenn diese durch ein Einschreiben bei der Geschäftsstelle fristgemäß eintreffen.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Einschreiben mit Rückschein).
§ 5 Stornierung / Rücktritt von Seminar-, Schulungs- und Beratungsangeboten
(1) Anmeldungen zu Seminar-, Schulungs- und Beratungsangeboten können bis zu 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt - jedoch spätestens 7 Tage vor Leistungsbeginn eingeht - werden 50% des Angebotspreises berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme bzw. Nichtinanspruchnahme werden 100% des Leistungspreises berechnet. Es steht dem Vertragspartner frei im Falle einer kostenpflichtigen Stornierung nachzuweisen, dass durch seine Nichtteilnahme bzw. Nichtinanspruchnahme Aufwendungen erspart wurden, die zu einem geringeren stornobedingten Schaden geführt haben. In diesem Fall schuldet er nur den geringeren Betrag.
(2) Exklusiv- und Inhouse-Angebote (z.B. firmenspezifische Schulungen oder Workshops) können bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Beginn des Seminars (bei mehreren Seminaren die des ersten Seminars) werden 50% des Auftragswertes berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot von ihm gebuchten und bestätigten Seminare. Es steht dem Besteller/Vertragspartner auch in diesem Falle frei bei einer kostenpflichtigen Stornierung nachzuweisen, dass durch die Nichtinanspruchnahme höhere Aufwendungen erspart wurden. Im Falle eines solchen Nachweises werden diese zu seinen Gunsten vom vereinbarten Seminarpreis abgezogen.
(3) Die KIAB behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Seminar-, Schulungs- und Beratungsvertrag vor. Dies gilt auch für anberaumte Turniere die per Zusatzvertrag geregelt sind.
(4) Ein Rücktrittsrecht steht der KIAB auch bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche im Angebot der KIAB angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne Verschulden der KIAB, insbesondere bei Erkrankung des Referenten.
(5) Als unverschuldeter Ausfall des Referenten oder Beraters gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten oder Beraters zum Seminar- oder Beratungsort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.
(6) Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminar- oder Beratungsgebühren zurückerstattet, wenn nicht ein Ausweichtermin angeboten wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 6 Pflichten der KIAB / Leistungsumfang
(1) Die KIAB erbringt Schulungs-, Organisations- und Beratungsleistungen. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Haupt- bzw. Zusatzvertrag. Die in der von der KIAB angegebenen Schulungs- oder Seminarinhalte werden durch qualifizierte Dozenten vermittelt. Jeder Teilnehmer erhält am Ende des Seminars bzw. der Schulung ein Teilnahmezertifikat. Bei Meisterschaften eine Medaille oder Pokal vom 1 bis 3. Platz, sowie analog je eine Urkunde.
(2) Zusätzliche Arbeiten (z.B. die Erstellung der Aufgabenbeschreibung, der Verfahrensbeschreibung, eines Pflichtenheftes, einer Feinspezifikation) gehören nur bei ausdrücklicher und gesonderter Vereinbarung zum Leistungsumfang der KIAB.
(3) Soweit die KIAB entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderung- oder Schadensersatzanspruch des Vertragspartners oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
(4) Eine vom Vertragspartner erstellte Aufgabenbeschreibung, Verfahrensbeschreibung, Pflichtenheft oder Feinspezifikation wird von der KIAB nicht auf technische Machbarkeit und insbesondere nicht auf ihren wirtschaftlichen Erfolg geprüft.
(5) Die KIAB ist zu Teillieferungen ebenso berechtigt wie zur Lieferung vor Ablauf einer Lieferfrist.
(6) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige für uns unvorhersehbare Umstände, insbesondere Beschaffungs-, Fabrikations- und Lieferstörungen sowie Streik, Aussperrung, bei der KIAB oder ihren Zulieferern, befreit die KIAB für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit - auch während eines bereits vorliegenden Verzuges - von ihren Vertragsverpflichtungen, soweit die Störung nicht von der KIAB ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, wird die KIAB von ihren Vertragspflichten frei. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
(7) Die Liefer- und Leistungsverpflichtung von der KIAB ruht, solange der Vertragspartner mit einer Verbindlichkeit nicht nur unwesentlich im Rückstand ist.
(8) Die KIAB ist berechtigt, Subunternehmer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen einzusetzen.
(9) Die KIAB ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Vertragspartner sind rechtzeitig darüber zu informieren.
§ 7 Änderung der Leistung
(1) Während der Laufzeit des Vertrages können beide Vertragspartner schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen. Im Falle eines Änderungsvorschlages eines Teilnehmers / Ausrichters / Mitglieds wird die KIAB unverzüglich, spätestens jedoch nach 2 Wochen mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die vereinbarten Leistungen, Kosten und Termine hat. Falls die Prüfung des Änderungsvorschlags Auswirkungen auf Termine und Fristen haben kann, wird die KIAB den Vertragspartner informieren; die Termine und Fristen verschieben sich entsprechend. Im Fall eines Änderungsvorschlages von der KIAB hat Ein Vertragspartnerunverzüglich, spätestens jedoch nach 2 Wochen, mitzuteilen, ob er der Änderung zustimmt. Solange die Zustimmung des Vertragspartners nicht vorliegt, setzt die KIAB nach dem bestehenden Vertrag die Arbeit fort.
§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners
(1) Ein Vertragspartner wird der KIAB die zur Durchführung der Ausbildung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen. Die KIAB ist nicht verpflichtet, die der KIAB übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten auf Mängelfreiheit zu prüfen.
(2) Die Mitwirkungspflichten vorstehender Absätze sind Hauptpflichten des Vertragspartners.
(3) Ein Vertragspartner ist verpflichtet,
die KIAB – Dienste sowie einen Internetzugang während einer Schulungs- oder Seminarmaßnahme sachgerecht zu nutzen.
Insbesondere ist er verpflichtet,
§ 9 Nutzung durch
Dritte
(1) Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der KIAB – Dienste durch Dritte ist gestattet. Ein Vertragspartnerdarf die Leistungen für seine Zwecke gemäß Konzeptionsinhalt der Ausbildungsrichtung verwenden. Dieser hat, nach Genehmigung durch die KIAB, Dritte ordnungsgemäß anzuleiten und einzuweisen. Ein Vertragspartnersteht der KIAB gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
(2) Ein Vertragspartnerhat an die KIAB auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs-, Nutzungs- und Ausbildungsmöglichkeiten ermöglicht wurden. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn Ein Vertragspartnerweist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von der KIAB erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.
§ 10 Zahlungsbedingungen
(1) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt die KIAB dem Vertragspartnerdie vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung (solange die KIAB als Kleingewerbe agiert sind die Summen MwSt frei). Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
(2) Falls im Hauptvertrag nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug, unter Angabe der Rechnungsnummer frei auf das Konto von der KIAB zu leisten.
§ 11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung
(1) Schadensersatzansprüche aufgrund von Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von der KIAB nicht aufgrund von Vorsatz, Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
(2) Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von der KIAB liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Ausbildungsunterbrechungen.
§ 12 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug ist die KIAB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls die KIAB in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist die KIAB berechtigt, diesen geltend zu machen.
(2) Die KIAB kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, die KIAB dem Vertragspartnerunter Fristsetzung gemahnt und auf die Möglichkeit folgender Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der KIAB vorbehalten.
§ 13 Gewährleistung
(1) Die KIAB gewährleistet, dass ihre Leistungen die zugesicherten Eigenschaften haben und dass sie nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Schreibfehler sind hiervon ausgenommen sofern sie keine Auswirkungen auf inhaltliche Präferenzen haben.
(2) Die KIAB wird Mängel – wenn es keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert – beseitigen oder Ersatz liefern.
§ 14 Geheimhaltung /Datenschutz
(1) Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die KIAB personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(2) Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Pflichten zur Geheimhaltung. Der Vertragspartner und die KIAB verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
(3) Soweit sich die KIAB Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die KIAB berechtigt, die Vertragspartnerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zulegen. Dazu ist die KIAB im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Fehlern in den Unterlagen der KIAB sowie in den in Anspruch genommenen Unterlagen Dritter für die Übermittlung von Daten nötig machen.
(4) Die KIAB erklärt, dass Ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und die KIAB die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
§ 15 Haftung und Haftungsbeschränkungen
(1) Schadensersatzansprüche außerhalb der Mängelgewährleistung sind sowohl gegenüber der KIAB wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen / Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, Schäden aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Die KIAB haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde eine wesentliche Pflicht verletzt, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. In diesem Fall ist die Haftung der KIAB auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dem bei Vertragsabschluss die KIAB aufgrund der bekannten Umstände rechnen musste. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit.
(4) Als voraussehbarer Schaden im Sinne vorstehender Klausel gilt ein Schaden von bis zu 15.000,00 Euro.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(6) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der KIAB vor.
(7) Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Vertragspartnern, die Vollkaufleute sind, bei Schäden, die
a. durch die Inanspruchnahme von KIAB - Diensten,
b. durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch die KIAB ,
c. durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch die KIAB ,
d. durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten von der KIAB oder
e. deswegen
entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die KIAB nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(8) Der Vertragspartner haftet für alle Folgen und Nachteile, die der KIAB oder Dritte, durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der KIAB – Dienste (Dienstleistungen, Logos, Inhalte, Urheberrechte), oder dadurch entstehen, dass der ausgebildete Vertragspartner seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
(9) Die KIAB haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt oder in Folge von Arbeitskämpfen die KIAB -Leistungen unterbleiben.
(10) Bei Ausfall eines Seminars oder einer Schulung ohne Verschulden der KIAB, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars, der Schulung oder des Tests. Die KIAB haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Vertragspartner, gemäß dem von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). Die KIAB kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
(11) Bei Internet-Seminaren oder Raumanmietung mit Internetzugang haftet die KIAB nicht für die ständige Funktionsfähigkeit, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber der KIAB einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung des Seminars durch solche Störungen kann die KIAB zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann die KIAB auch eine angemessene Minderung anbieten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen in einem solchen Falle nicht.
§ 16 Urheberrechte
(1) Die KIAB kann über alle Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die im Rahmen des Vertrages entstanden sind, entwickelt oder erweitert wurden, frei verfügen.
(2) Die von der KIAB überlassenen Schulungsunterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung von der KIAB oder der entsprechenden Hersteller nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
§ 17 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Vertragspartner erwirbt mit der vollständigen Zahlung der Vergütung das Eigentum an sämtlichen vertraglich geschuldeten beweglichen Sachen.
(2) Alle Danprüfungen, die während der Mitgliedschaft in der KIAB abgelegt wurden, verlieren beim Austritt aus der KIAB seine Gültigkeit. Diese sind ausschließlich innerhalb des Verbandes gültig und werden durch Austritt ungültig. Alle Urkunden auf denen sich die Unterschrift des Inhabers befindet, sind zusammen mit dem Budopass binnen 14 Tagen an die Geschäftsstelle einzusenden. Die Urkunde bekommt einen Ungültigkeitsvermerk und im Budopass wird der Eintrag gestrichen. Anschließend werden Pass und Urkunde wieder zurückgesandt. Weitere Regelungen sind bindend in den Prüfungsrichtlinien zu ersehen.
§ 18 Sonstiges
(1) Die KIAB ist berechtigt den Vertragspartnernamen und das Vertragspartnerlogo in seiner Referenzliste zu nutzen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der KIAB in 83022 Rosenheim, Bundesrepublik Deutschland.
(2) Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.
(3) Gegenüber vollkaufmännischen Vertragspartner gilt der Sitz der KIAB als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die KIAB ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
(4) Sollte eine Bestimmung / Inhalt dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen / des übrigen Vertrages nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Stand: 24.02.2015