Es ist die Pflicht eines jeden Instruktors/Schülers über die notwendigen Höflichkeitsformen die im Kampfsport verlangt sind bescheid zu wissen. Hier einige Beispiele:
Respekt zu zeigen ist eine der wichtigsten Eigenschaften des Kampfsportes. Es wird von allen Mitgliedern erwartet, den nötigen Gehorsam und Respekt denen gegenüber zu zeigen, die höhergestellt sind.
Gemäß Beschluss vom 03.02.2011 wurde ein unabhängiges internationales Gremium gegründet. Dieses Gremium beschließt nach Rücksprache und Prüfung von Anträgen auch die Möglichkeit, ob ein Kampfsportler/Kampfkünstler der KIAB durch seine herausragenden Leistungen innerhalb der Kriegergrade 2.-4. Dan, die eigentlich ausschließlich mit Prüfung absolviert werden müssen, eine Graduierung ohne Prüfung erhalten können. Hierbei sei erwähnt, dass dies nur der Fall sein kann, wenn ein Kampfsportler ununterbrochen und mit voller Hingabe sich dem Budosport weiterhin widmet und aufgrund körperlicher Einschränkungen bzw. der Gesundheit nicht mehr durch Prüfung diese Grade erreichen kann. Dennoch MUSS diese Person weiterhin dem Budosport verbunden sein (Administration, Organisation, als Trainer etc.).
Um innerhalb der KIAB in einer Budo-Sportart einen Dan-Grad (schwarzer Gürtel) zu tragen, setzt voraus, dass ein Budoka im Hinblick auf sein technisches Können und Wissen, seine geistige Reife und sein Auftreten würdig ist, ein „Sensei“ zu sein. Denn dieses japanische Wort vereint die Bedeutung von Meister, Vater und Lehrer. In der Kuntaiko International Association of Budo (KIAB) werden Dan-Graduierungen unterhalb des 5. Dan im Rahmen einer sehr aufwendigen und anspruchsvollen Prüfung erworben.
Unter ganz besonderen Voraussetzungen (siehe oben) ist es allerdings auch möglich, dass herausragende Verdienste mit der Verleihung eines Dan-Grades gewürdigt werden können.
Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Verleihung eines Dan-Grades ohne technische Prüfung erfüllt sein:
Der Budoka muss im Hinblick auf sein Können, Wissen und Benehmen würdig sein, den verliehenen Grad zu tragen.
Der Dan-Anwärter muss noch in irgendeiner Form aktiv am Budogeschehen teilnehmen zum Beispiel als Übungsleiter, Trainer, Wettkampf-Betreuer oder als Vereins- bzw. Verbandsfunktionär.
Für eine Verleihung ehrenhalber gelten die gleichen Wartezeiten und Zulassungsvoraussetzungen wie für den Erwerb durch Prüfung.
Die Verleihung ist an eine Probezeit gebunden; diese entspricht der Wartezeit bis zum nächsthöheren Dan-Grad. Da es sich um eine „Verleihung“ handelt, kann die Graduierung allerdings auch noch später zurück genommen werden, wenn sich der Graduierte im Nachhinein nicht als würdig erweist – zum Beispiel durch grobe Verstöße gegen die Budo-Etikette oder durch sein Verhalten, das dem Ansehen der KIAB sowie des Budo allgemein schadet. Vor der Rücknahme einer Entscheidung wird dem Betroffenen jedoch die Gelegenheit geboten, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Über die Verleihung, sowie einer gegebenenfalls Entziehung eines ehrenhalber verliehenen Grades entscheidet ein internationales Gremium aus hochrangigen Mitgliedern der KIAB beziehungsweise kooperierender Organisationen. Mindestens zwei Drittel des Gremiums müssen einer Entscheidung zustimmen. Der amtierende Präsident der KIAB hat ein Veto-Recht und ist auch zuständig für die personelle Besetzung dieses Gremiums. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ein Aspirant kann sich NICHT selber vorschlagen. Vielmehr muss der Vorschlag für eine derartige Verleihung durch den unmittelbaren Lehrer oder Dojoleiter erfolgen. Dieser Vorschlag muss nachweislich und ausführlich „schriftlich“ begründet werden.
Das am 3. Februar 2011 gegründete Gremium nennt sich „International Grade of Honor Commission“ (IGHC). Es setzt sich aktuell zusammen aus den Repräsentanten (Landespräsidenten) der KIAB in den USA (Neal J. Hummerstone, Soke), Irland (Liam McDonagh; Shihan), der Tükei (Ali Cenap Ertay; Shihan) und Deutschland (Gerold Bauer, Sensei) sowie dem Präsidenten der KIAB (Freddy Kleinschwärzer; Soke).